Beschluss vom Vergabekammer Westfalen - VK 2 - 29/22

Tenor

1. Dem Nachprüfungsantrag wird stattgegeben. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht ist die Antragsgegnerin verpflichtet, das Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotswertung zurückzuversetzen und die Wertung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden auf 2.840,00 € festgesetzt.

3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Antragsteller wird für notwendig erklärt.

4. Die Antragsgegnerin trägt die Verfahrensgebühr sowie die notwendigen Aufwendungen des Antragstellers zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.


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