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GWB § 127 Zuschlag

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden.

(2) Verbindliche Vorschriften zur Preisgestaltung sind bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zu beachten.

(3) Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Diese Verbindung ist auch dann anzunehmen, wenn sich ein Zuschlagskriterium auf Prozesse im Zusammenhang mit der Herstellung, Bereitstellung oder Entsorgung der Leistung, auf den Handel mit der Leistung oder auf ein anderes Stadium im Lebenszyklus der Leistung bezieht, auch wenn sich diese Faktoren nicht auf die materiellen Eigenschaften des Auftragsgegenstandes auswirken.

(4) Die Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen. Lassen öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zu, legen sie die Zuschlagskriterien so fest, dass sie sowohl auf Hauptangebote als auch auf Nebenangebote anwendbar sind.

(5) Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung müssen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 102/25
19. Dezember 2025
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Beschluss vom Vergabekammer Südbayern - 3194.Z3-3_01-25-59
25. November 2025
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Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (Vergabesenat) - 54 Verg 4/25
21. November 2025
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Beschluss vom Vergabekammer Westfalen - VK 1 - 56/25
21. November 2025
VK 1 - 56/25 21. November 2025
Beschluss vom Vergabekammer Südbayern - 3194.Z3-3_01-25-56
31. Oktober 2025
3194.Z3-3_01-25-56 31. Oktober 2025
Beschluss vom Vergabekammer des Saarlandes (3. Vergabekammer) - 3 VK 02/2025
15. September 2025
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Beschluss vom Vergabekammer des Saarlandes - 1 VK 02/2025
21. Juli 2025
1 VK 02/2025 21. Juli 2025
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26. Juni 2025
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Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - Verg 9/24 e
11. Juni 2025
Verg 9/24 e 11. Juni 2025
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4. Juni 2025
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