Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 265/04.A

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung von Nr. 1 des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 20. April 2000 verpflichtet, die Kläger zu 1. und 2. als Asylberechtigte anzuerkennen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Kläger zu 1. und 2., die Kläger tragen 57 % der Kosten der Beklagten. Ansonsten tragen die Beteiligten ihre Kosten in dem gerichtskostenfreien Verfahren selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweiligen Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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