Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 2405/03

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 3. Dezember 2003 bis vorläufig zum 30. April 2004 Hilfe zur Erziehung für das am 7. Mai 1998 geborene Kind N. E. in Form der Vollzeitpflege bei der Großmutter, Frau W. E., zu gewähren.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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