Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 1713/05.A

Tenor

Ziffer 1 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. Juli 2005 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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