Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 1952/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Mainz (3. Kammer) - 3 L 1528/15.MZ
5. Januar 2016
3 L 1528/15.MZ 5. Januar 2016

Referenzen