Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 K 186/11

Tenor

Der Hundesteuerbescheid der Beklagten vom 3. Januar 2011 wird insoweit aufgehoben, als eine den Betrag von 180,- EUR übersteigende Hundesteuer festgesetzt ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.


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