Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 2100/10

Tenor

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 27. Oktober 2010 verpflichtet, für den von der Klägerin belegten Heimplatz im Altenzentrum St. I. in K. Pflegewohngeld für die Monate August und September 2010 zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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