Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 1275/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der X. X1. vom 30. Januar 2012 und deren Widerspruchsbescheides vom 6. März 2012 verpflichtet, über die Bewerbung des Klägers auf den Dienstposten "GeoInfoBeamter im Dezernat III 3 (1) GeoInfo Ber. und Anforderungszentrale zum 1. 11. 2011" unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sozialhilfe in Höhe von 110 vom Hundert des Vollstreckungsbetrages leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 3724/18
20. Mai 2021
1 A 3724/18 20. Mai 2021

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