Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 538/12

Tenor

1. Herr F. L. , zurzeit aufhältig: c/o D. T. , N.---Straße in I., wird zum Verfahren beigeladen.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechts-schutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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