Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 2185/11

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung Ihres Bescheides vom 4. November 2011 verpflichtet, der Klägerin ab dem 27. Juli 2011 ein den pauschalierten Pflegesatz um monatlich 57,66 EUR übersteigendes Pflegegeld zu bewilligen. Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt 78 vom Hundert, die Beklagte 22 vom Hundert der Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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