Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 2241/11

Tenor

Der Genehmigungsbescheid des Beklagten vom 9. Dezember 2011 über die der Beigeladenen erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage zur energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und Pferdemist für den Standort "T.--------straße  " in  A.       -N.         , Gemarkung N.         , Flur 11, Flurstück 71, wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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