Anerkenntnisurteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 5 K 2616/12

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten dieses in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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