Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 1032/14

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet war, die von dem Kläger am 17. Februar 2014 beantragte Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit, welche den Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2014 umfasste, zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (1. Kammer) - 1 K 225/18.NW
24. Juli 2018
1 K 225/18.NW 24. Juli 2018
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2958/15
21. September 2015
2 L 2958/15 21. September 2015

Referenzen