Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 K 1833/12

Tenor

1.              Der Bescheid der Beklagten vom 15. Juni 2012 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin einen positiven Bauvorbescheid für die Erweiterung des Lebensmitteldiscounters auf dem Grundstück H.------straße T.   in Erkelenz zu erteilen, und zwar betreffend die Frage, ob nach Maßgabe des Bauplanungsrechts der Umbau und die Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters auf eine Verkaufsfläche von 999,99 qm und eine Grundfläche von 1305,93 qm zulässig ist.

2.              Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.              Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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