Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 K 687/16

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, mit Ausnahme der Kosten, die wegen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung ggf. zusätzlich - durch Anrufung des örtlich unzuständigen Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg - angefallen sind.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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