Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 K 3564/19

Tenor

Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 3. Dezember 2019 zum Umbau und zur Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten auf den Grundstücken Gemarkung Heinsberg, Grundstück     G 1 (P-Straße 00)   wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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