Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 11 K 1898/10

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Grundbesitzabgabenänderungsbescheid des Bürgermeisters der Beklagten vom 01.06.2010 aufgehoben, soweit darin für die Jahre 2007 bis 2010 Niederschlagswassergebühren von insgesamt 704,18 EUR und für die Jahre 2007 bis 2009 Schmutzwassergebühren von insgesamt 1.910,70 EUR festgesetzt worden sind.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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