Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 12 K 2195/12

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30. Juli 2012 verpflichtet, dem Kläger die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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