Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 1 K 5592/17

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt – auch soweit der Rechtsstreit von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist – die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (11. Senat) - 11 ME 541/18
14. Dezember 2018
11 ME 541/18 14. Dezember 2018

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