Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2663/01

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die freie Beförderungsplanstelle und den Dienstposten eines Referenten/einer Referentin im Referat xxxxx des xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Besoldungsgruppe A 13 BBesO h.D.) nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer erneut entschieden worden ist. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner zu drei Vierteln und die Antragstellerin zu einem Viertel. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf DM 4.000,-- festgesetzt.


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