Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 4658/00

Tenor

Die Ausschlussverfügung des Wehrleiters der Feuerwehr der Stadt W vom 30. Januar und 12. Mai 2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Landrats des Kreises W vom 18. Juli 2000 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis - 6 K 1835/12
10. April 2014
6 K 1835/12 10. April 2014
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 B 1540/00
15. Dezember 2000
21 B 1540/00 15. Dezember 2000

Referenzen