Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 3617/02

Tenor

Frau T1, wird beigeladen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.

Der Tenor wird den Beteiligten vorab telefonisch mitgeteilt.


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