Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 3439/00

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E1 vom 14.03.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.04.2000 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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