Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 K 5769/99

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat und die Beteiligten das Verfahren für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen bis zur teilweisen Erledigung der Hauptsache der Kläger zu 99,75 % und die Beklagten zu 0,25 %. Für die Zeit danach trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits allein.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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