Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 11 K 4588/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 C 24/10
13. Dezember 2011
5 C 24/10 13. Dezember 2011
Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 5 K 234/07
28. April 2008
5 K 234/07 28. April 2008

Referenzen