Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 6510/03

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, den auf die Schwangerschaft der Ehefrau des Klägers gestützten Antrag des Klägers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Voll-streckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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