Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 2278/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 K 1950/18
27. April 2022
1 K 1950/18 27. April 2022

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