Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 6149/04

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung N vom 23. August 2004 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers durch den Leiter des Amtes für Agrarordnung N1 vom 23. April 2004 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem beklagten Land wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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