Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 4265/04

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Parteien übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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