Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 37/07

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Beigeladene in eine der sieben zur Verfügung stehenden Planstellen der Besoldungsgruppe A 16 BBesO im Bereich des Ministeriums X2 zu befördern, solange über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts nicht erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen