Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 2698/04

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Widerspruchbescheides der Bezirksregierung E vom 31. März 2004, soweit diese dem Widerspruch des Klägers nicht abgeholfen hat, verurteilt, dessen dienstlichen Beurteilung vom 2. Oktober 2002 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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