Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 K 5276/04

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage hinsichtlich des Feststellungsantrages zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.


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