Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 2776/06

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 24. Januar 2006 und dessen Widerspruchsbescheid vom 23. März 2006 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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