Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 10959/93

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1. zu ¾ und die Klägerin zu 2. zu ¼.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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