Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 L 2285/10.A

Tenor

Der Antragstellerin wird für das Verfahren des vorläufigen Rechts-schutzes Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N aus Gütersloh beigeordnet.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abge-lehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichts-kosten nicht erhoben werden.


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