Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 529/11

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 8.000 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen