Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 848/11

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Beigeladenen nicht, auch nicht kommissarisch die Dienststellenleitung beim G-Amt F zu übertragen, bis über die Bewer¬bung des Antragstellers unter Beach¬tung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Aus-nahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die die-ser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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