Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 L 968/11

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 90 % und die Antragsgegnerin zu 10 %.

3. Der Streitwert wird für die Zeit bis zur teilweisen Hauptsachenerledigung am 8. August 2011 auf 542.000,00 Euro und für die Zeit danach auf 500.000,00 Euro festgesetzt.


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