Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 K 2354/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 2220/15
2. September 2015
6 L 2220/15 2. September 2015

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