Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 K 4827/10

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides des Polizeipräsidiums P vom 24. Juni 2010 verpflichtet, dem Kläger entsprechend seinem Antrag vom 11. April 2010 eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb einer Pistole im Kaliber .45 ACP einschließlich einer entsprechenden Munitionserwerbsberechtigung zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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