Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 3463/11

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten zu je 50 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungs-gläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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