Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 6153/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung der Klägerin vom 24. August 2011 aufzuheben und die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffas¬sung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils beizu-treibenden Betrages ab¬wenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 271/14
12. Juni 2014
1 B 271/14 12. Juni 2014

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