Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 3174/13

Tenor

Der Bescheid vom 19. November 2012 und der Widerspruchsbescheid vom 18. Februar 2013 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.700,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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