Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 526/14.A

Tenor

  • 1.

    Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.        aus E.          bewilligt.

  • 2.

    Die aufschiebende Wirkung der Klage (13 K 1577/14.A) gegen Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. Februar 2014 (Az. 0000000-273) wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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