Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 854/13

Tenor

  • 1.

    Die Klage wird abgewiesen.

  • 2.

    Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

  • 3.

    Der Antrag des Klägers, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird abgelehnt.

  • 4.

    Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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