Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 213/14.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 13 K 606/14.A gegen Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 28. Januar 2014 wird angeordnet.

Dem Antragsteller wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L.        aus L1.    bewilligt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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