Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 1959/14

Tenor

  • 1.

    Die im Schreiben des Polizeipräsidiums E.        vom 06.11.2013 enthaltene förmliche Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit und der allgemeinen Dienstunfähigkeit wird aufgehoben.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 2.

    Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten zu einem Dreizehntel und der Klägerin zu zwölf Dreizehnteln auferlegt.

  • 3.

    Das Urteil wird wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt. Der Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.