Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 7879/13

Tenor

Der Rückforderungsbescheid der Wehrbereichsverwaltung X.    vom 14. März 2013 in Gestalt des Beschwerdebescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 23. September 2013 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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