Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 942/14

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die beim Polizeipräsidium X.         in der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz ausgeschriebene Stelle eines Zugführers in der Bereitschaftspolizei (Besoldungsgruppe A 12) nicht zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

3. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.


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